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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von cadlinie

1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst ausschließlich die im Angebot beschriebenen CAD-Zeichnungsleistungen. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebots und werden gesondert berechnet. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Absprachen sind nicht bindend.

2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Eine Anzahlung (falls vereinbart) ist vor Projektbeginn fällig und wird auf die Schlussrechnung angerechnet.
Die Rechnung wird nach Fertigstellung der Leistung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum netto Kasse.
Bei Überschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie eine Verzugspauschale von 40 € berechnet.
Nach Überschreitung des Zahlungsziels wird der Auftragnehmer formell mahnen und nach weiteren 14 Tagen Mahnkosten von 10 € berechnen.
Bei Nichtzahlung der Anzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag nicht zu beginnen oder zu pausieren.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von cadlinie erstellten Zeichnungen, Visualisierungen und Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält einfache Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung, ausschließlich für den im Auftrag vereinbarten Verwendungszweck (z. B. Herstellung der bestellten Möbel oder Werkstücke). Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Änderungen oder Bearbeitungen der Zeichnungen durch den Auftraggeber oder Dritte sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Nutzungsrechte. Bei Teilzahlungen oder Ratenvereinbarungen gehen die einfachen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung der letzten Rate auf den Auftraggeber über.

4. Haftung und Gewährleistung
Die erstellten CAD-Zeichnungen dienen ausschließlich als Planungs- und Entwurfsgrundlage. Für die Ausführung, statische Berechnungen, handwerkliche Umsetzung der Pläne, Maßabweichungen vor Ort oder Fehler, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung auf den einfachen Auftragswert begrenzt ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Pläne, Maße und Angaben vor der Umsetzung eigenständig auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen. Die technische oder handwerkliche Umsetzung der Zeichnungen erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Maße und Unterlagen vollständig und korrekt zur Verfügung. Fehlerhafte Angaben entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Der Auftraggeber bestätigt, dass die bereitgestellten Daten für die Planung geeignet sind und frei von Rechten Dritter sind. Falls Dritte Rechte geltend machen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen freizustellen.

6. Korrekturen und Änderungen
Im Angebot enthalten sind maximal zwei Korrekturschleifen für kleine, schriftlich festgehaltene Anpassungen. Grundlegende Änderungen oder nachträgliche Wünsche werden mit 140 € pro Stunde berechnet. Nicht enthalten sind Änderungen, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden beruhen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Referenzbilder der erstellten Zeichnungen für sein Portfolio zu verwenden, sofern keine Geheimhaltung vereinbart wurde. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

8. Projektabbruch / Kündigung
Bei vorzeitiger Beendigung des Projekts durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen anteilig nach Aufwand berechnet. Zusätzlich wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 20 % des vereinbarten Auftragswerts fällig. Bereits begonnene, aber noch nicht abgerechnete Zeichnungen gelten als abgeschlossen und werden voll berechnet, sofern sie dem Auftraggeber übergeben werden können. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Projekt jederzeit schriftlich zu kündigen, bleibt jedoch zur Zahlung der oben genannten Entschädigungen verpflichtet.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hohenwestedt. Für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht oder Landgericht Kiel zuständig, je nach Streitwert. Es gilt deutsches Recht.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Geltungsbereich und Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Für besonders haftungsrelevante Projekte (z. B. im Baukontext) wird empfohlen, die Ausführungsplanung durch entsprechend qualifizierte Fachplaner prüfen zu lassen.


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